Bundestag beschließt Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.

Mit ihrem Entwurf will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen wird als wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs bezeichnet.

Sonderregelungen in der Corona-Pandemie

Zudem sollen die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Dazu wurden befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen.

Beschlossen wurden darüber hinaus Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 in deutsches Recht umgesetzt.

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