Papierbranche sehnt Verlängerung des Schutzschirms für mehr Sicherheit herbei

In der Debatte um die Verlängerung des Corona-Insolvenzrechts und mehr Sicherheit bei der Warenkreditversicherung bezeichnen Akteure die Entscheidungen der Bundesregierung als überfällig.

Corona dominiert auch die Debatten am Markt für Druckpapiere. Thema in der Mehrzahl der Gespräche ist aber nicht nur die Pandemie selbst, sondern vielmehr die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19. Beide Faktoren tragen zur Verunsicherung in Papierfabriken, Großhandelsunternehmen und Druckereien bei. Akteure beklagen, dass das Jahr 2020 zunehmend kurzfristige Reaktionen von Unternehmen fordert, aber auch rechtliche Belange die Planung insbesondere von Papierlieferanten erschwere. Im Gespräch mit EUWID weisen Papieranbieter darauf hin, dass Entscheidungen der Bundesregierung vor allem zu den Themen Insolvenzrecht und Warenkreditversicherung zu mehr Sicherheit in der Papierbranche beitragen würden. Unternehmen könnten ihre Prognosen und Planungen für das Geschäftsjahr 2021 konkretisieren.

Wesentlich hierbei ist die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Dezember 2020 hinaus. Hierzu gibt es einen Gesetzentwurf, der allerdings auch Anfang Dezember 2020 noch nicht verabschiedet wurde. Die Debatte dazu ist nicht neu. Im August hatte Christine Lambrecht, die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, dazu erklärt: „Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen.“

Auf EUWID-Anfrage kommentierte dieses Bundesministerium nun: „Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten und soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es soll also ein nahtloser Übergang zwischen dem Auslaufen der Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und dem In-Kraft-Treten des neuen Sanierungs- und Insolvenzrechts stattfinden.“

Jüngst hatte der Bundesrat die vorgeschlagenen Änderungen der Bundesregierung zum Gesetz zur Fortentwicklung des SanInsFoG begrüßt. In den weiteren Anmerkungen zu einzelnen Artikeln macht die Länderkammer laut Drucksache des Bundestags aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen und äußert eine Vielzahl von Prüfbitten – etwa zu den Themen Vergütung von Insolvenzverwaltern, Kostenschätzung des Mehraufwandes der Länder und ob das Gesetz gläubigerfreundlicher ausgestaltet werden kann oder an den Interessen der in die Krise geratenen Schuldner ausgerichtet wird.

Laut Bundesregierung sollen die Verbesserungen der Sanierungsoptionen insbesondere Unternehmen zu Gute kommen, die infolge der Auswirkungen der Maßnahmen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergriffen worden sind, Umsatzeinbrüche erlitten haben, heißt es in der Vorlage. Unter den Bedingungen der nach wie vor nicht bewältigten Wirtschaftskrise sollen die mit dem Entwurf strenger gefassten Zugangsregelungen zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorübergehend und beschränkt auf Unternehmen, deren finanzielle Krise auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, gelockert werden, heißt es.

Ebenso dringlich erwarten Vertreter der Papierbranche eine Bürgschaft der Bundesregierung für Warenkreditversicherer. Der bisherige Schutzschirm umfasst nur solche Forderungen gegen die Kreditversicherer, die im Jahr 2020 entstanden sind oder entstehen. Angesichts der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage müssen so viele Neuanträge von den Kreditversicherern abgelehnt werden. Zudem werden erste Warenkreditversicherungen gekündigt, Limits gestrichen oder abgelehnt. Das geht aus einer Drucksache des Deutscher Bundestags hervor. Dort heißt es auch, dass der Warenkreditversicherer Euler Hermes seinen Versicherungsnehmern bereits im Spätsommer mitteilen musste: „Aufgrund der ungewissen Entwicklung in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Aufrechterhaltung des Schutzschirms, werden wir in Kürze den Versicherungsschutz für versicherte Kunden, deren Bonität uns schwach erscheint, mit Ablauf zum 31.12.2020 abändern.“

Positive Signale der Bundesregierung

Der Verband Deutscher Papierfabriken VDP hat gegenüber Entscheidungsträgern im Bundeswirtschaftsministerium mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich die Betroffenheit der Papierindustrie beim Thema Warenkreditversicherung deutlich gemacht, heißt es im Gespräch mit EUWID. Er hat dafür geworben, die Lieferketten bis zu einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage durch weitere Garantien für Lieferantenkredite zu unterstützen.

Von der Bundesregierung kommen laut Drucksache des Bundestags positive Signale zu einer Verlängerung des grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen, das könnte auch für eine Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen bis zum 30. Juni 2021 und für die Möglichkeit einer Prüfung und ggf. Anpassung der bestehenden Garantiekonditionen sprechen. Eine Verlängerung des Schutzschirms erfordert neben einer Genehmigung der Europäischen Kommission insbesondere auch die Abstimmung mit den Warenkreditversicherern über Notwendigkeit und Möglichkeit einer Fortsetzung der Schutzmaßnahme. Eine Entscheidung steht allerdings immer noch aus.

- Anzeige -
- Anzeige -