Sequana stellt Antrag auf Gläubigerschutzverfahren "procedure de sauvegarde"

Die französische Holdinggesellschaft Sequana Capital Sa, hat einen Antrag zur Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens „procedure de sauvegarde“ gestellt.

Sequana begründet diesen Schritt damit, dass das Oberste Zivilgericht (High Court of Justice) in England das Unternehmen in einem Rechtsstreit über eine Dividendenausschüttung aus den Jahren 2008 und 2009 zur Zahlung von 138.5 Mio US$ an British-American Tobacco Industries (BAT) verurteilt hat. Sequana hat zwar angekündigt in Berufung zu gehen, sieht sich aber dennoch großen Risiken ausgesetzt. Für die beiden Tochtergesellschaften, den Papierhersteller Arjowiggins und den Papiergroßhändler Antalis, werden keinerlei Verbindlichkeiten aus dem Streitfall mit BAT entstehen. Es ist einzig ein Rechtsstreit zwischen Sequana und BAT. Daher die Entscheidung von Sequana das Sauvegarde-Verfahren einzuleiten, das ein Schutzschild für Unternehmen darstelle, erklärte Dieter Becker, der Geschäftsführer von Antalis Mitteleuropa, im Gespräch mit dem EUWID. Dieser Schutzschild wird voraussichtlich 2-3 Monate aktiv sein, um in Ruhe die Umsetzung wichtiger strategischer Pläne zu gewährleisten. Wesentliche Aspekte sind zum einen der geplante Börsengang von Antalis und der Verkauf von Arjowiggins Security, der Banknotensparte von Arjowiggins. Das Jahr 2016 sei ein gutes Geschäftsjahr gewesen mit einer unverändert guten EBITDA/Umsatz-Rate von 3,6%, erklärte Becker und fuhr fort:„Wir wollen Antalis noch in der ersten Jahreshälfte 2017 an die Börse bringen, was auch unseren Geschäftspartnern signalisieren wird, dass Antalis gut aufgestellt ist für die Zukunft“. Zudem habe man bei Arjowiggins Graphic und Creativ den „Turnaround“ geschafft, diese Unternehmensbereiche stünden insgesamt wirtschaftlich gut da und verbuchten gegenüber 2015 eine deutliche Ergebnisverbesserung, so Becker.

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