BGH gibt dualem System Zentek im Streit mit ART in Trier um Altpapier teilweise Recht

Zweckverband hat objektiv Fremdgeschäft des Systembetreibers geführt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem dualen System Zentek GmbH & Co. KG, Köln, im Streit um die Altpapierentsorgung mit dem Zweckverband ART in der Region Trier zum Teil Recht gegeben (III ZR 53/17). Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichtes Köln am 1. Februar 2018 auf. Der ART stritt sich mit dem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -