Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat Ende April die Einführung einer bundesweit einheitlichen Übergangsregelung für die digitale Abfallverbringung bestätigt. Damit folgt Deutschland der von der EU-Kommission Ende März empfohlenen Übergangslösung. Diese sieht vor, dass Anhang-VII-Dokumente vorerst weiterhin in Pap...
Deutschland führt Übergangsfrist für digitale Abfallverbringung bis Ende 2026 ein
Unterschiedliche Handhabung des Anhang-VII-Formulars in Europa
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