EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist für das VerpackDG bis zum 17. August

Entwurf darf vor Ablauf der Frist grundsätzlich nicht verabschiedet werden

Im europäischen Notifizierungsverfahren zum deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hat die Europäische Kommission eine begründete Stellungnahme abgegeben. Nach Angaben im TRIS-System verlängern die Einwände die Stillhaltefrist damit bis zum 17. August 2026.

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