Mit der Verordnung (EU) 2024/2462 der EU-Kommission vom 19. September 2024 schränkt Brüssel die Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien ein. Verboten wird demnach der Verkauf und die Verwendung von Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen. Diese Stoffe sowie das Ammoniumsalz der PFHxA we...
EU-Verbot einer Gruppe von PFAS-Chemikalien betrifft Papier und Karton
Nach Übergangszeitraum gilt die Vorgabe ab dem 10. Oktober 2026
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