Die EU-Kommission hat mit der am 17. Dezember veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Einwegkunststoffartikel festgelegt, die unter anderem Einweg-Getränkebecher betreffen. Diese müssen EU-weit ab dem 3. Juli 2021 gekennzeichnet werden, wenn sie ...
Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung unterliegen der Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffartikel
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