Russland initiiert Kreislaufwirtschaft mit Gesetz zum Recycling von Verpackungen

Die russische Staatsduma hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der die Verpackungshersteller in Russland dazu verpflichten soll, ihre in Umlauf gebrachten Produkte zu recyceln.

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben würde eine Strafgebühr, eine Art Öko- oder Umweltabgabe fällig. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und könnte bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das geht aus offiziellen Dokumenten der russischen Regierung hervor.

Mit dem Gesetz, dessen Entwurf bereits vor mehr als zwei Jahren initiiert wurde, soll eine erweiterte Herstellerverantwortung (ROP) etabliert werden. Hintergrund ist ein in Russland fehlendes System für Recycling. Obwohl am Markt viele recyclingfähige Verpackungen angeboten und gehandelt werden, landen viele Waren auf den Mülldeponien. Nun sollen die Hersteller von Verpackungen verpflichtet werden, Verpackungsabfälle zu entsorgen und zu recyclen.

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