Im Hinblick auf die REACH-Verordnung unterliegen Stoffströme des Papier-, Kunststoff- sowie des Metallrecyclings weder den Registrierungsverpflichtungen für Stoffe als solche oder in Zubereitungen noch als Stoffe in Erzeugnissen. Das ist eines der Ergebnisse eines umfangreichen Gutachtens der Rechtsanwälte Olaf ...
Altpapier: Keine REACH-Registrierungspflicht
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -