Auch der Rat der Europäischen Union will EUDR verschieben

Neue Kritik an Entwaldungsverordnung

Der Rat der Europäischen Union hat am 16. Oktober der Verschiebung der European Deforestation Regulation (EUDR) zugestimmt. Nun fehlt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Die Entwaldungsverordnung sei bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft, erklärt der EU-Rat; ihre Bestimmungen sollten ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Die Kommission habe vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr zu verschieben. Dem hat der Rat nun zugestimmt.

Die Verschiebung der EUDR schaffe mehr Zeit für eine gründliche Vorbereitung der Umsetzung, kommentiert der EU-Rat, sofern auch das Europäische Parlament zustimme. Diese Zustimmung gelte laut Verband DIE PAPIERINDUSTRIE als gesichert und werde Ende November erwartet. Die Abstimmung könnte während der Plenarsitzung in Brüssel (13. und 14. November) oder in Straßburg (25. bis 28. November) stattfinden, informiert der Verband.

Der Rat führt zum EU-Rechtsakt gegen Entwaldung weiter aus, dass im Kern an den bereits bestehenden Vorschriften nichts geändert werde: Das Ziel bleibe weiterhin, den Beitrag der EU zur Entwaldung und Waldschädigung weltweit so gering wie möglich zu halten, indem nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen. Als „entwaldungsfrei“ gelten sie, wenn sie auf Flächen erzeugt wurden, auf denen nach dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden habe.

Papier- und Verpackungsindustrie äußern Kritik

Akteure unter anderem der Papier- und Druckbranche hatten bezüglich der EUDR und insbesondere ihrer Umsetzung häufig Kritik geäußert. Mit der geplanten Verschiebung sei eine große Verunsicherung abgewendet, unterstreichen Akteure. Es sei Zeit gewonnen für den Informationsprozess von Behörde über Hersteller bis zum Kunden. An der positiven Grundidee, die hinter EUDR stehe, sei aber festzuhalten, sie werde von der Branche weiter unterstützt.

Jüngst kamen allerdings Bedenken auf, die europäische Entwaldungsverordnung in jetziger Form würde die Hersteller von Papierverpackungen in der EU benachteiligen. Ihre Umsetzung könnte zu einer Verschiebung von Lieferströmen führen, da bereits befüllte Verpackungen aus Nicht-EU-Ländern von der Regelung ausgenommen seien.

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