Bundeskartellamt mahnt Random House/Ullstein ab

Das Bundeskartellamt hat Bedenken gegenüber der Übernahme der Verlagsgruppe Ullstein Heyne List durch die Bertelsmann-Tochter Random House geäußert (s. EUWID Papier Nr. 8/2003). Random House besitzt u.a. die Buchverlage Goldmann, C. Bertelsmann, Blessing, btb sowie Omnibus, während zur Ullstein-Verlagsgruppe die ...

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