Bundeskartellamt untersagt MBO-Übernahme durch Heidelberger Druckmaschinen

Das Bundeskartellamt hat am Dienstag letzter Woche das Vorhaben der Heidelberger Druckmaschinen AG, sämtliche Anteile an der HB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG zu erwerben, untersagt. Die HB Vermögensverwaltungsgesellschaft ist Anteilseigner des Falzmaschinenherstellers MBO Maschinenbau Oppenweiler ...

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