Private Haushalte müssen ihren Hausmüll einschließlich der verwertbaren Bestandteile grundsätzlich dem öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Sie sind nicht befugt, Dritte mit der Verwertung zu beauftragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil über die Rechtmäßigkeit einer ...
Bundesverwaltungsgericht urteilt bei Altpapier zugunsten der Kommunen
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