Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

„Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Die Verordnung regelt u.a. die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Diese bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt. Zudem werde auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld weiter verzichtet.

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