EU-Gericht stimmt Zellstoffproduzenten zu

In der Auseinandersetzung um das Vorliegen einer kartellrechtlichen Absprache hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft einer Reihe von schwedischen Zellstoff-Herstellern rechtgegeben. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung der EU-Kommission vom 4. Oktober 1995 für ungültig erklärt. Darin hatte ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -