EUDR: Kippt die Papierindustrie die Ausnahmeregelung für fertige Printprodukte?

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Die Entwaldungsverordnung (EUDR) ist verschoben, die Vereinfachungen für die Lieferkette in Kraft – darunter auch die Ausnahme von fertigen Printprodukten wie Bücher, Zeitschriften und Broschüren. Verpackungen aus Papier oder Karton, die im Zellstoff die identische Rohstoffquelle besitzen, bleiben von diesem Sonderweg unberührt.

Wieso aber werden fertige Druckprodukte aus dem Scope der Entwaldungsverordnung ausgenommen, faserbasierte Verpackungen jedoch nicht? Noch während die Debatte um die Verschiebung der Entwaldungsverordnung geführt wurde, kam diese Frage in der Verpackungsindustrie auf.

Entscheidend könnte hier die für Ende April festgelegte Revision der EUDR-Vereinfachung durch die EU-Kommission werden. In den EUWID-Gesprächen mit Verbänden der Papier-, Druck- und Verpackungsindustrie zu dieser Frage zeigt sich im Recherchezeitraum Ende Dezember/Anfang Januar ein dynamisches und unerwartet konträres Bild in den Reaktionen verschiedener Teile der Lieferkette.

Die ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema lesen Abonnenten von EUWID Papier und Zellstoff (Printausgabe oder E-Paper) am Freitag um 12 Uhr. Sie können unsere Print- und Digitalangebote kostenlos und unverbindlich testen - bestellen Sie hier.

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