Fertige Printprodukte sind von der Entwaldungsverordnung (EUDR) ausgenommen, Papierverpackungen jedoch nicht. Zu den Hintergründen hat EUWID mit Branchenverbänden gesprochen.
Die Verlegerverbände MVFP, BDZV und BVDA begrüßten die formelle Bestätigung der Ausnahmeregelungen für fertige Printprodukte aus der EUDR mit den Worten „endlich Rechtssicherheit". Durch die Streichung aus dem Anwendungsbereich sollen Presse- und Buchverlage die dringend benötigte Rechtssicherheit erhalten und vor unverhältnismäßiger bürokratischer Belastung geschützt werden, heißt es darin weiter.
In den EUWID-Gesprächen mit der Papier-, Druck- und Verpackungsindustrie zu dieser Frage zeigt sich im Dezember im Anschluss an die Trilog-Einigung allerdings ein dynamisches und unerwartet konträres Bild....
