EUDR: Weg für die Verschiebung der Entwaldungsverordnung ist frei

In den Trilogverhandlungen am 3. Dezember 2024 haben sich der EU-Rat und das EU-Parlament auf eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation – EUDR) um ein Jahr geeinigt.

Inhaltliche Änderungen an der Verordnung, für die sich das Parlament auf Betreiben der Europäischen Volkspartei (EVP) im November ausgesprochen hatte, soll es nicht geben, wie der EU-Rat nach den Trilog-Verhandlungen erklärte. Demnach haben die Parlamentsvertreter ihre Forderung fallen gelassen, womit der Weg für die Verschiebung des Anwendungsstarts frei ist.

Dies soll nun Planungssicherheit schaffen, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und betroffene Drittstaaten auf die Anwendung vorbereiten können und die Lieferketten stabil bleiben.

Das EU-Parlament und der Rat müssen die Verschiebung jeweils noch formal annehmen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten kann. Die EUDR gilt anschließend ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen. Kleinere Unternehmen müssen die Berichtspflichten erst ab dem 30. Juni 2026 erfüllen.

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