Das Handelsgericht Nanterre, Frankreich, hat beschlossen, das Schutzverfahren von Sequana in ein gerichtlich überwachtes Zwangsverwaltungsverfahren (redricement judiciaire) zu verwandeln.
Der Beobachtungszeitraum des Insolvenzverfahrens des Unternehmens endet am 18. Mai dieses Jahres.
Auf Initiative der Verwalter der Gruppe und des Gläubigervertreters der Gesellschaft wurde vor zwei Wochen die Umwandlung des Insolvenzverfahrens beantragt.