RBVG darf Generalanzeiger erwerben

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rheinisch-Bergischen Verlagsgesellschaft mbH (RBVG) freigegeben, sämtliche Anteile an der H. Neusser Besitz- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG (Neusser KG) zu erwerben. Zu den Zeitungen der RBVG gehört u.a. die Rheinische Post, die Neusser KG verlegt u.a. den General-Anzeiger ...

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