Laut Mitteilung von offiziellen russischen Stellen treten Anfang Oktober 2004 neue Zollgebühren in Kraft. Demnach werde für den Export von gebleichtem oder halbgebleichtem Sulfatzellstoff aus Laubholz eine Gebühr von 5 % erhoben. Bislang galt eine Gebühr von 10 %. Diese Regelung sei keiner zeitlichen Begrenzung ...
Russland: Änderung der Zollgebühren steht bevor
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