
UPM gab im Dezember 2025 den Abschluss einer unverbindlichen Absichtserklärung zur Gründung eines Joint Ventures mit Sappi im Bereich grafischer Papiere bekannt. Die geplante Transaktion steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie durch die Behörden anderer Länder wie den USA und China.
UPM ist weiterhin von den Vorteilen des Joint Ventures mit Sappi überzeugt – den Vorteilen für die Kunden und die gesamte Branche. UPM erklärte in einem Statement, das JV stärke die Widerstandsfähigkeit der europäischen Versorgung mit grafischen Papieren in rückläufigen Märkten.
Am 28. April 2026 leitete die Europäische Kommission ein Phase-II-Verfahren ein, ein üblicher Schritt im Fusionskontrollverfahren der Kommission, wenn anfängliche Bedenken in Phase I nicht vollständig ausgeräumt werden konnten, sagt UPM.
Das Unternehmen führe in diesem zweiten Teil des Verfahrens weiterhin einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Kommission, um die in der Entscheidung zur Einleitung von Phase II geäußerten anfänglichen Bedenken auszuräumen.
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung der geplanten Gründung eines Joint Ventures zwischen UPM und Sappi eingeleitet. Die Behörde äußerte Bedenken, ob der Größe der beiden Papierhersteller und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Markt und die Kunden.
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