UPDATE: EU setzt Kontrollverfahren zum Joint Venture zwischen UPM und Sappi vorübergehend aus

Wegen fehlender Informationen und Dokumente hat die EU-Kommission das fusionskontrollrechtliche Prüfverfahren für das geplante Joint Venture von Sappi und UPM vorübergehend ausgesetzt.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber EUWID bestätigte, wurde am 29. Mai 2026 rückwirkend zum 26. Mai 2026 ein sogenanntes Stop-the-Clock in dem Verfahren verfügt. Dies bewirkt, dass die ursprüngliche Frist für eine finale Entscheidung seitens der EU-Wettbewerbsbehörde, die bisher auf den 8. September 2026 gesetzt war, sich entsprechend nach hinten verschiebt. Sobald die für eine genaue Untersuchung der geplanten Fusion notwendigen Informationen und Dokumente bei der EU vorliegen, läuft das Verfahren mit neuen Fristen weiter.

UPM äußerte auf EUWID-Anfrage in einem Statement, dass die die Aussetzung („Stop-the-Clock“) ein standardmäßiger Verfahrensmechanismus im Rahmen der EU-Fusionskontrollvorschriften sei, der formell durch ein Auskunftsersuchen an die Parteien ausgelöst werde. Die Aussetzung wurde zwischen den Parteien und der zuständigen Behörde vereinbart und bedeute keinen Rückschlag – die Untersuchung werde aktiv fortgesetzt und der Prozess verlaufe wie erwartet, kommentiert UPM weiter. Unterdessen bleiben Details zu den fehlenden Informationen und Unterlagen unbekannt.

Am 28. April 2026 traten die Untersuchungen der EU-Kommission in die zweite Phase ein. Am 28. Mai 2026 unterzeichneten dann UPM und Sappi wie vorgesehen die Vereinbarung über das geplante Joint Venture. Vorgesehen war bis zuletzt, dass die Fusion noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten soll.

Finanzierung bereits gesichert

Wie die Unternehmen zuvor berichtet haben, werde erwartet, dass das JV Synergien in Höhe von ca. 100 Mio. € pro Jahr durch Anlagen- und Logistikoptimierung, Produkt-Portfolio Rationalisierung, Effizienz im Beschaffungswesen und weiteren operativen Effizienzverbesserungen schaffen werde.

Jüngst hatte UPM über eine gesicherte Finanzierung für das JV berichtet: Demnach haben die Parteien eine externe Finanzierung der Transaktion in Höhe von 600 Mio. € sowie eine zugesagte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. € zur Finanzierung der operativen Liquidität gesichert, beide vollumfänglich gezeichnet von den Finanzhäusern Citi und Nordea. Die Kredite und die an UPM und Sappi zu zahlenden Barmittel gehen beim Closing auf das JV über. Um eine angemessene Eigenkapitalausstattung und Bilanz für das JV sicherzustellen, haben die Parteien vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises durch Gesellschafterdarlehen finanziert wird. Mit Ausnahme der Gesellschafterdarlehen wird das JV dann unabhängig finanziert. Dies würde ohne Rückgriff auf die Anteilseigner erfolgen.

UPM und Sappi werden ihre jeweiligen Geschäftstätigkeiten und Anlagen mit einem kombinierten Unternehmenswert von 1,420 Mrd. € in das JV einbringen. Das UPM Communication Papers-Geschäft wird mit 1,1 Mrd. € bewertet, das Europageschäft von Sappi mit 320 Mio. €.

Als Gegenleistung für die in das geplante JV eingebrachten Vermögenswerte, werde UPM zum Closing Barmittel in Höhe von 475 Mio. €, sowie eine Forderung aus einem vorrangigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 88 Mio. €, eine Forderung aus einem zusätzlichen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10 Mio. € und 50 % Anteile am Joint Venture erhalten, die einem Buchwert von 167 Mio. € entsprechen. Im Rahmen des zu übertragenden Geschäftsumfangs werden 411 Mio. € Netto-Pensionsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten basierend auf der Jahresendbilanz 2025 in das JV transferiert. Sappi werde Barmittel in Höhe von 90 Mio. €, sowie eine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10 Mio. € und 50 % Anteile am JV erhalten, die einem Buchwert von 167 Mio. € entsprechen.

Das Joint Venture werde zuerst die Gesellschafterdarlehen an seine beiden Shareholder zurückführen und danach Dividendenzahlungen entsprechend seiner finanziellen Performance und seiner Position leisten. Die Parteien haben vereinbart, dass UPM die Option hat, die Hälfte etwaiger ausstehender vorrangiger Gesellschafterdarlehen zwei Jahre nach dem Closing an Sappi zu veräußern. JV würde ein eigenständiges Unternehmen sein, das beiden Anteilseignern Flexibilität für eine mögliche Veräußerung bieten werde. Drei Jahre nach Vollzug der Transaktion, wenn das JV die Integration voraussichtlich abgeschlossen und die Synergien realisiert habe, haben beide Anteilseigner die Möglichkeit, ihre Anteile zu veräußern.

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