Verband fordert Regierung zu Nachverhandlung auf

Der Verband DIE PAPIERINDUSTRIE beklagt, dass die Preisbremse bei Strom und Gas nicht bei den Unternehmen ankommen wird. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Vorgaben des TCF in Brüssel neu zu verhandeln, damit die Preisbremsen in der angekündigten Form voll wirken können und die Beihilfen nicht völlig an der Wertschöpfungskette Papier vorbeigehen, fordert der Verband in einem Statement.

Die Eintrittshürden für Beihilfen seien viel zu hoch angesetzt. „Was die energieintensive Papierproduktion nicht entlastet, kommt nicht bei den Kunden und Verbrauchern an, also nicht bei Druckern und Verlegern, nicht in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie und auch nicht beim Verkauf von Hygienepapier im Einzelhandel“, erklärte der Präsident des Verbandes, Winfried Schaur. Die Hoffnung der verschiedenen Wertschöpfungsketten, wieder Liefer- und Preissicherheit beim Papier zu erhalten, werde sich unter diesen Umständen nicht erfüllen.

Laut Schaur steht die Papierindustrie angesichts der exorbitanten Energiepreise vor der enormen Herausforderung, gleichzeitig die Produktion aufrecht zu erhalten, die langfristige Existenz der Unternehmen zu sichern und darüber hinaus die mit Blick auf Nachhaltigkeit notwendige Transformation zu finanzieren. Die in Aussicht gestellten Zuschüsse von einmalig 4 Mio € seien angesichts der Größe des Problems zudem nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Energiekostensteigerungen von Papier-fabriken beliefen sich im zwei- und dreistelligen Millionenbereich und würden durch die derzeitigen Preisbremsengesetze nicht abgefedert.

Schaur forderte die Bundesregierung deshalb auf, erneut mit der EU-Kommission über den Abbau der regulatorischen Hürden der Energiepreisbremse zu verhandeln. Insbesondere der Referenzzeitraum des umstrittenen EBITDA Kriteriums müsse mit Brüssel nachverhandelt werden, damit die nationalen Beihilfen wirken können.

Wie der Verband weiter ausführt, müsse Deutschland die Vorgaben des zeitlich befristeten Krisenbeihilferahmens (TCF) der EU erfüllen. Dieser Beihilferahmen gewährt effektive Preisbremsen nur bis ca. 4 Mio € Energiemehrkosten. Um darüberhinausgehende Summen zu erhalten, müssen kaum erfüllbare EBITDA-Kriterien erreicht werden. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen für Papierfabriken aber im zwei bis dreistelligen Millionenbereich.

Um mehr als 4 Mio € erhalten zu können, dürfen die Unternehmen in 2023 (inklusive der staatlichen Hilfe) ein EBITDA von maximal 70 % im Vergleich zu 2021 erzielen. Ab dieser Schwelle wirkt die Entlastung daher nicht wie eine Preisbremse, sondern wie eine Insolvenzbremse, so der Verband.

Die Preisbremsen unterliegen noch einer Reihe weiterer Kriterien. Bspw. ist die Förderung auf maximal 70 % des Gas-, Wärme bzw. Stromverbrauchs aus 2021 gedeckelt. Außerdem spielen auch die Energiekosten aus 2021 eine Rolle. Die Unternehmen müssen zudem je nach Förderhöhe eine Arbeitsplatzgarantie abgeben, einen Transformationsplan vorlegen, dürfen keine variablen Vergütungsanteile an die Geschäftsführung auszahlen und müssen ggf. auf Dividenden und Ausschüttungen verzichten, führt der Verband aus.

Zu diesem Thema siehe auch Artikel aus PZ 49 Papierindustrie besorgt um unzureichenden Effekt der staatlichen Energiekostendämpfung

www.euwid-papier.de/news/unternehmen/papierindustrie-besorgt-um-unzureichenden-effekt-der-staatlichen-energiekostendaempfung-051222/

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